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SÄULE

Souverän 2022

Veränderung zu 2021: -0,1%

Ergebnis 2022
67,3%

Historische Daten

Forderungen

  • Ein moderner Grundrechtskatalog sollte soziale Mindeststandards als Menschenrechte garantieren.
  • Das Recht auf Umweltschutz, als Grundlage für die Erreichung von Klimazielen, muss im österreichischen Grundrechtskatalog ergänzt werden.
  • Die anerkannte Diskriminierungsgründe sind veraltet; es braucht mehr Sichtbarkeit und damit Bewusstsein, auf Grund welcher Merkmale Menschen ausgeschlossen werden.
  • Umsetzung einer Überwachungsgesamtrechnung nach deutschem Vorbild
  • Kein softwarebasiertes Profiling in staatlichen Institutionen
  • Schaffung eines Grundrechts auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme
  • Anspruch auf Staatsbürgerschaft für hier geborene Kinder, wenn zumindest ein Elternteil vor/nach der Geburt des Kindes bereits länger als 5 Jahre rechtmäßig in Österreich lebt/gelebt hat
  • Die Voraussetzungen zum Erhalt der Staatsbürgerschaft müssen realistisch gestaltet werden. Die aktuellen wären für viele Österreicher:innen kaum erfüllbar.
  • Sollten die Umstände zur Erlangung der Staatsbürgerschaft weiter so schwierig bleiben, muss erwogen werden das Wahlrecht davon zu entkoppeln.

KAPITEL

Grundrechte allgemein 72,4%

Die Grundrechte leiten sich aus den universellen Menschenrechten ab und sind deren Abbildung in Österreich.
Die Menschenrechte wurden in einem bis zum heutigen Tag währenden Kampf als universell, unveräußerlich, unteilbar und für alle Menschen gleich geltend erkannt. Millionen von Menschen haben unsägliches Leid erlitten (und erleiden es noch immer), bis es zum bisherigen Höhepunkt mit der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ im Jahr 1948 von den gerade geründeten Vereinten Nationen gekommen war.
Viele weitere Schritte folgten, wie z.B. die „Erklärung der Europäischen Menschrechtskonvention“ (1950) die von Österreich 1958 ratifiziert und in den Verfassungsrang erhoben wurde; außerdem ist sie Basis und Voraussetzung des österreichischen EU-Beitritts.

Menschenrechte sind die Voraussetzung für Demokratie, Demokratie garantiert die Einhaltung der Menschenrechte. Das OHCHR (Office of the High Commissioner for Human Rights) definiert als Voraussetzungen für Demokratie (www.ohchr.org/en/about-democracy-and-human-rights):

  • Einhaltung der Menschenrechte
  • Allgemeiner Zugang zu Macht und deren Ausübung im Rahmen der Gesetze
  • Freie und faire Wahlen
  • Ein pluralistisches System von Parteien und Organisationen
  • Gewaltenteilung
  • Unabhängigkeit der Justiz
  • Transparenz und Verantwortung in der öffentlichen Verwaltung
  • Freie, unabhängige und vielfältige Medien

Österreich ist eine anerkannte Demokratie und es gilt die EMRK (siehe oben), trotzdem gibt es einige Problemzonen:

  • Österreichs Grundrechtskatalog stammt Großteiles aus Kaisers Zeiten (Staatsgrundgesetz 1867).
  • Es fehlen viele moderne Aspekte, neben sozialen Grundrechten auch das Recht auf Umweltschutz.
  • Bestehende Rechte werden nicht hinreichend umgesetzt wie z.B.:
    – die Beteiligung an demokratischen Prozessen in Gesetzesbegutachtungen ist oftmals eine Augenauswischerei;
    – das Recht auf Leben von Frauen wird vor allem auf Grund von häuslicher Gewalt regelmäßig gefährdet und auch verletzt (Femizide).

Das Regierungsprogramm sieht eine Erweiterung des Grundrechtskatalogs vor, die dringend erfolgen sollte.

Anforderungen (Grundrechte allgemein)

KAPITEL

Grundrechte digital 58,0%

Digitale Bürger:innenrechte sind fast überall betroffen, wo miteinander vernetzte, digitale Technologien zum Einsatz kommen. Diese sind inzwischen untrennbar mit dem Alltag zahlreicher Menschen verbunden, beruflich und privat. Sei es durch Kommunikationstools auf Smartphone oder Computer, das Internet der Dinge von smarten Lautsprecher, Sprachassistenten, bis hin zum Backrohr und der Waschmaschine oder mit dem Internet verbundenen Industriemaschinen. Auch digitale Amtsgänge oder Identitätssysteme werden inzwischen immer weiter ausgebaut. Hinzu kommt, dass heutzutage sehr viele Computer-Programme, Apps oder ganze Betriebssysteme sehr genau das Verhalten ihrer User:innen dokumentieren.

All diese Technologien verarbeiten eine große Menge an Daten, die leicht einer Person zugeordnet und durch die umfassende Vernetzung potenziell jederzeit an die Hersteller:innen oder Dritte weitergegeben werden können. Die Daten werden dabei oft nicht im Interesse derer verwendet, die sie betreffen, sondern zu anderen politischen oder privatwirtschaftlichen Zwecken wie Überwachung, Wahlbeeinflussung oder Gewinnmaximierung. Um demokratische Bürgerrechte wie Freiheit und Privatsphäre zu schützen, ist es deshalb besonders wichtig, einen Regulierungsrahmen für die Entwicklung und den Einsatz solcher Technologien zu erhalten, zu verbessern und wo nötig neu zu schaffen. Eine Herausforderung ist dabei, auch auf unvorhergesehene, noch nie da gewesene Entwicklungen und deren Auswirkungen vorbereitet zu sein.

Um dieses Ziel bestmöglich zu erreichen, ist es wichtig, grundlegende Prinzipien wie z.B. „Privacy by Design“ schon in der Gesetzgebung zu verankern. Diese können dort bereits tiefgreifende positive Auswirkungen haben. „Privacy by Design“ bedeutet beispielsweise, ein elektronisches Identitätssystem technisch so zu bauen, dass es gar nicht möglich ist, von zentraler Stelle aus einzusehen, wer wann in welchem Lokal oder in welcher Trafik seinen digitalen Ausweis vorzeigt oder wer sich damit wann auf welcher Onlineplattform anmeldet. Kurz, wo keine Daten gesammelt werden, muss man sie auch nicht schützen. Das ist der Grundsatz der Minimierung der überhaupt gesammelten und verarbeiteten Daten, welcher eng zusammenhängt mit dem Schutz durch „Privacy by Design“.  Zur Wahrung der digitalen Bürger:innenrechte müssen Grundsätze wie diese effektiv im Rechtsstaat verankert sein und der Einsatz und das Design solcher Technologien so auf sinnvolle Weise reglementiert werden.

Anforderungen (Grundrechte digital)

KAPITEL

Staatsbürgerschaft 65,9%

Die Staatsbürgerschaft erlaubt es Menschen in Österreich am demokratischen Prozess (Wahlen, Volksabstimmungen, Volksbegehren etc.) teilzunehmen. Daher ist es eine wichtige Frage, wie man zu der Staatsbürgerschaft kommt. Und hier offenbaren sich große Defizite in Österreich.

Menschen, die hier geboren sind, und die zumindest einen österreichischen Elternteil haben, bekommen die Staatsbürgerschaft automatisch (ius sanguinis). Anders sieht es für zugezogene Menschen und deren Nachwuchs aus.

Nach einer Serie von Verschärfungen über die letzten 20 Jahre haben wir jetzt in Österreich einen der restriktivsten Zugänge zur Staatsbürgerschaft und entsprechend eine der niedrigsten Einbürgerungsquoten in der EU. Das führt zu einer Situation wo z.B. in Wien bereits über 30 Prozent der erwachsenen Bevölkerung aufgrund der fehlenden Staatsbürgerschaft kein Wahlrecht haben und
nicht am demokratischen Prozess teilnehmen dürfen, was für eine moderne Demokratie sehr bedenklich ist.

Anforderungen (Staatsbürgerschaft)

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