Historische Daten

Forderungen
- Spaltung in „gute“ und „schlechte“ Zivilgesellschaft muss von Seite politischer Akteur:innen beendet werden.
- Die Regierung ist dazu aufgerufen, den gesellschaftlichen Beitrag, den die Zivilgesellschaft in Österreich leistet, stärker anzuerkennen.
- Immer wieder wurden in den letzten Jahren Begutachtungsfristen viel zu kurz bemessen. Eine neue Regierung sollte endlich der Empfehlung des österreichischen Verfassungsdientes von 1956 nachkommen, dass Begutachtungsfristen für Gesetze mindestens 6 Wochen lang sein sollten.
- Die ambitionierte und lückenlose Umsetzung der EU-Anti-SLAPP-Richtlinie in österreichisches Recht, die auch rein nationale Fälle vollumfänglich erfasst.
KAPITEL
Zivilgesellschaft 60,8%
Zivilgesellschaft meint eine Sphäre zwischen Staat, Wirtschaft und Privatem, in der Menschen ihre Anliegen selbst vertreten und zu gestalten versuchen, meist verbunden mit Ideen von Partizipation, Demokratie und sozialer Gerechtigkeit (Zimmer / Priller 2007). Häufig wird die Zivilgesellschaft in Zusammenhang mit NPOs (Nonprofit Organisations) bzw. NGOs (Nongovernmental Organisations) gebracht, also mit privaten, nichtgewinnorientierten, formalen Organisationen mit einem Mindestmaß an Freiwilligkeit (Simsa et al. 2017).
Die österreichische Zivilgesellschaft ist pluralistisch und breit aufgestellt, Menschen organisieren sich bereits seit dem 19. Jahrhundert, um verschiedenste Beiträge zum Gemeinwesen zu leisten. Vor allem Sozialleistungen wären ohne NPOs undenkbar, auch freiwillige Feuerwehren zählen zum Sektor. Ein Ergebnis dieser inhaltlichen und praktischen Breite ist, dass große, traditionsreiche und etablierte Organisationen, wie zum Beispiel die Caritas, einer Vielzahl an „kleinen“ gegenüberstehen.
Auch der gesellschaftliche Wirkungsbereich bedingt Unterschiede bei den Herausforderungen vor denen NGOs und NPOs stehen. So gibt es zum Beispiel Leistungsvereinbarungen zwischen der öffentlichen Hand und NGOs/NPOs, die Sozialleistungen erbringen, aber keine gesicherten Förderungen für Organisationen, die sich um die Pflege unserer Demokratie bemühen.
Mit dem Inkrafttreten des Gemeinnützigkeitspakets (Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf alle gemeinnützigen Zwecke) und des Freiwilligenpakets (u. a. Einführung der Freiwilligenpauschale) Anfang 2024 wurden zentrale Forderungen der österreichischen Zivilgesellschaft erfüllt. Die praktische Handhabung der neuen Spendenabsetzbarkeit bleibt jedoch genau zu beobachten: Der Status der Spendenbegünstigung bringt weitreichende Prüfpflichten mit sich. Bei künftigen Regierungs-konstellationen, die der Zivilgesellschaft nicht gut gesinnt sind, besteht das Risiko, dass die drohende Aberkennung dieses finanziell überlebenswichtigen Status als politisches Druckmittel gegen kritische Organisationen missbraucht wird.
Gleichzeitig warnen Expert:innen davor, dass im öffentlichen politischen Diskurs ein deutlicher Unterschied gemacht wird zwischen großen, etablierten und anerkannten Organisationen, die Kernaufgaben des Staates übernommen haben und Organisationen, die sich für die Einhaltung der allgemeinen Menschenrechte oder den Schutz der Umwelt einsetzen.
Diese wahrnehmbare Kategorisierung in vermeintlich „gute“ und „schlechte“ Zivilgesellschaft basiert meist auf Falschinformationen und erschwert vor allem Menschenrechts- und Umwelt-NGOs zunehmend ihre Arbeit. 2024 musste eine bekannte Aktivist:innengruppe aus dem Umweltschutzbereich ihre Aktivitäten einstellen.
2025 und 2026 wurden Vorwürfe gegen zivilgesellschaftliche Organisationen erhoben, die im Rahmen eines Unterausschusses des Rechnungshof-ausschusses geprüft wurden. Obwohl keine Unregelmäßigkeiten festgestellt werden konnten, wurde die bloße Existenz der Untersuchung zum Anlass für weitere mediale Angriffe gegen die Zivilgesellschaft genutzt. Diese groß angelegte Kampagne und das Nutzen staatlicher Institutionen (Mechanismus des Unterausschusses, Parlamentswebsite) sind höchst kritisch zu sehen.
Die Angriffe auf die Zivilgesellschaft folgten einem Muster, das zuvor bereits von Fraktionen des EU-Parlaments sowie von Politiker:innen bzw. Parteien anderer EU-Mitgliedsstaaten genutzt worden war, um zivilgesellschaftliche Arbeit zu diskreditieren. Dies muss auch ein Alarmsignal für Beobachter:innen der demokratischen Infrastruktur in Österreich sein.
Auch im Bereich von strategischen Klagen gegen öffentliche Beteiligung und gegen Akteur:innen der Zivilgesellschaft und Journalist:innen (SLAPP, „strategic lawsuits against public participation“), gibt es in Österreich trotz abgelaufener Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie keinen angemessenen Schutz, trotz zunehmender „SLAPP“-Klagen in ganz Europa.