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SÄULE

Exekutive

Veränderung zu 2025: +0,3%

Ergebnis 2026
47,3%

Historische Daten

Forderungen

  • Rasche, einfache und bürgernahe Prozesse zur Durchsetzung von Transparenz – inklusive einer kompetenten Kontrollstelle – müssen internationalen Vorbildern folgend geschaffen werden.
  • Kontrolle der proaktiven Veröffentlichungspflicht sowie mögliche Sanktionen bei Nichteinhaltung dieser Veröffentlichungspflichten oder anderer Untergrabung der Informationsfreiheit.
  • Was moralisch verwerflich ist, kann nicht politisch opportun sein: Politik hat sich ihrer Vorbildwirkung bewusst zu sein und damit Anstand und Integrität als Maßstab zu nehmen, nicht aber das alleinige Strafrecht.
  • Die Unabhängigkeit der Justiz sowie der sonstigen Kontroll- & Ermittlungsbehörden ist sicherzustellen und zu stärken.
  • Die legistischen Lücken im Korruptionsstrafrecht und in anderen Gesetzesmaterien (etwa Bundesarchivgesetz, im Gesetz (etwa § 8 StAG, § 101 StPO, etc.) angelegte „2 Klassen-Justiz“ etc.) sind zu schließen bzw. zu bereinigen.
  • Transparenz und Fairness bei allen Auswahl-, Bewerbungs- und Besetzungsverfahren, Begrenzung der Zahl der Mitarbeiter:innen in Minister:innenkabinetten auf sechs Personen
  • Nutzung der Digitalisierung, um Reformen in Richtung Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Verwaltungshandeln und Koordination unterschiedlicher Verwaltungsstellen voranzutreiben.
  • Eine strategische Koordinierungsstelle im Bundeskanzleramt: Lage- und Umfeldanalysen, Erarbeitung politischer Ziele und Schwerpunktprogramme, laufende Koordinierung der Umsetzungsmaßnahmen, deren regelmäßige Evaluierung

KAPITEL

Informationsfreiheit 46,0%

In modernen Demokratien haben Bürgerinnen und Bürger ein Recht darauf, Informationen und Dokumente vom Staat zu erhalten – auch solche, die die Politik lieber geheim halten würde. Es gilt das Prinzip der Informationsfreiheit. Sprich: Transparenz, außer es entsteht im konkreten Einzelfall ein Schaden durch die Veröffentlichung. So wird öffentliche Kontrolle gestärkt und demokratische Mitbestimmung möglich.

Basis für die Bewertung in der Kategorie „Informationsfreiheit“ liefern Vorbilder aus den Nachbarländern wie das Hamburger Transparenzgesetz und das Slowenische Informationsfreiheitsgesetz und die Europarats-Konvention zum Zugang zu offiziellen Dokumenten („Tromsø Konvention“), die erfolgreichen Rechtsstreite des Forum Informationsfreiheit, die schon vor der Schaffung des Inofrmationsfreiheitsgesetzes ein Mindestmaß von Offenlegungspflichten geschaffen haben, sowie das RTI-Rating, das Gesetzestexte von Informationszugangsregeln aus aller Welt vergleicht.

Im September 2025 trat – 18 Monate nach Beschluss – ein Informationsfreiheitsgesetz in Kraft, das manche der Forderungen umsetzt und eine messbare Verbesserung der Verwaltungstransparenz brachte. Vom internationalen Schlusslicht im RTI-Rating (https://www.rti-rating.org/country-data/) steigt Österreich damit ins niedrige Mittelfeld auf – es bleibt Luft nach oben. Aber selbst relativ schwache Gesetze können viel Transparenz schaffen, wenn sie richtig gelebt werden. Die gelebte Transparenz fließt jährlich in die Bewertung des Demokratieindex ein.

Anforderungen (Informationsfreiheit)

KAPITEL

Antikorruption 47,1%

Die Schwere der korruptionsbedingten Probleme und Gefahren für die Stabilität und Sicherheit der Gesellschaften ist (vielerorts zunehmend) besorgniserregend – auch in Demokratien und auch in Österreich. Diese Probleme und Gefahren untergraben die demokratischen Einrichtungen und Prinzipien, die ethischen Werte und die Gerechtigkeit, sie gefährden die nachhaltige Entwicklung und die Rechtsstaatlichkeit, sie unterhöhlen das Vertrauen in die Politik, die Institutionen und das gedeihliche und prosperierende Miteinander. Korruption ist Gift für die Gesellschaft und den Frieden.

Im gegenständlichen Kapitel werden vier relevante Sektoren – in concreto:

  1. die (Sphäre der) Politik auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene inklusive der Parteien und ihrer Teilorganisationen;
  2. der öffentlich-administrative Sektor;
  3. der private/wirtschaftliche Sektor; und
  4. der Medien- bzw. NGO/CSO-Sektor –  hinsichtlich ihrer Korruptionsanfälligkeit, ihrer Korruptionsresilienz, allfälliger Verdachtsfälle und deren öffentliche Perzeption, ihrer organisatorischen, strukturellen, legistischen, personellen und sonstigen Maßnahmen gegen Korruption, ihres (aktiven/passiven) Problembewusstseins, der (aktiven/passiven) Inititativ- und Handlungsbereitschaft, entsprechender Kommunikation, allfälliger Selbstverpflichtungsmechanismen aber auch allfälliger Alibi-Aktivitäten, möglicher Accessability- & Accountability-Mechanismen, uvam. einer Analyse und Bewertung unterworfen.

Referenzpunkte bilden dabei etwa anerkannte internationale Berichte, Bewertungen, Standards und best practices von Organisationen wie der Vereinten Nationen, des Europarat, der Europäischen Union oder der OECD sowie die thematischen Entwicklungen in vergleichbaren Ländern, insbesondere jenen der Europäischen Union. Die Aufzählungen/ Erwähnungen unter der jeweiligen „Begründung“ in den Jahresrubriken sind explizit demonstrativ und erheben keinen Anspruch auf taxative Vollumfänglichkeit, sondern folgen dem Anspruch der Konzentration auf das Wesentliche.

Was Einzelforderungen betrifft, so sei – mit Stand Mitte 2026 – auf den umfangreichen Vorschlags- und Forderungskatalog des aktuellen Rechtsstaat & Antikorruptionsvolksbegehren verwiesen.

Anforderungen (Antikorruption)

KAPITEL

Verwaltung 48,0%

Eine liberale und rechtsstaatliche Demokratie benötigt eine qualifizierte, selbstbewusste und dem Staat gegenüber loyale Beamt:innenschaft sowie eine Stärkung der strategischen Kompetenz der Verwaltung. Dies ermöglicht eine deliberative Politik, somit eine faktenbasierte und auch wissenschaftlich fundierte Entwicklung von Politikfeldern. Es gewährleistet weiters ein bürgerorientiertes, von parteipolitischen Einflüssen freigehaltenes und leistungsfähiges Verwaltungshandeln, das offen ist für die Implementierung von technologischen und anderen Innovationen,

Die Bewertung orientiert sich einerseits daran, in welchem Ausmaß internationale Best Practice Beispiele (insbesondere Skandinavien, Niederlande, Schweiz, EU-Kommission) in Österreich erreicht werden, andererseits an den Befunden der
Initiative Bessere Verwaltung und dem Umsetzungsgrad deren Vorschläge. Zwischen den einzelnen Ressorts bzw. Teilbereichen der Verwaltung bestehen beträchtliche Unterschiede. Die Bewertung ist somit eine summarische Einschätzung mit den dabei unvermeidlichen Unschärfen in Teilbereichen .

Die folgende Bewertung ist somit eine summarische Einschätzung mit den dabei unvermeidlichen Unschärfen in Teilbereichen Die Verwaltung wird als System bewertet. Dies bedeutet kein Urteil über Qualifikationen und Kompetenzen der Bediensteten. Vielmehr verhindern die systemischen Mängel, dass die Verwaltung unter den Möglichkeiten und Potenzialen bleibt, die die personellen Ressourcen ermöglichen könnten.

Anforderungen (Verwaltung)

Bearbeitende Organisationen