Historische Daten
Forderungen
- Die Einführung einer weisungsfreien, von der Politik unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft mit Kollegialorgancharakter ist ehestmöglich umzusetzen;
- Der faktischen Ausbau der gerichtlichen Kontrolle in Rechtsschutz-Angelegenheiten ist sicherzustellen;
- Das Ernennungsverfahren für Staatsanwälte und Staatsanwältinnen sowie Richterinnen und Richter der Verwaltungsgerichte ist jenen der ordentlichen Gerichte anzugleichen;
- Verfassungsrichter/-richterinnen sollen als Mindeststandard mit einer Zweidrittelmehrheit im Parlament vorgeschlagen werden;
- Mechanismen der internen Fehlerkultur in der Justiz sind ebenso auszubauen wie eine professionelle Kommunikation.
KAPITEL
Justiz 60,0%
Eine funktionierende und verlässliche Justiz ist als Grundpfeiler eines demokratischen Rechtsstaates unerlässlich. Die österreichische Justiz bekennt sich in ihrem eigenen Leitbild zu dieser Verantwortung und verschreibt sich der Wahrung von Rechtsfrieden und Rechtssicherheit. Dabei kommen der konsequenten Umsetzung und Erfüllung des Gewaltenteilungsprinzips bedeutende, ja essentielle Rollen zu.
Im gegenständlichen Kapitel wird die Justiz aus vier Blickwinkeln betrachtet und diese anschließend evaluiert:
- Justiz – System & Struktur
- Justizlegistik und Reformen
- Justiz: Unabhängigkeit und Gewaltenteilung
- Justiz: Accessability & Accountability
In die Analyse und Bewertung fließen insbesondere folgende Parameter ein: Personelle, materielle und ideelle Ausstattung, Allgemeine Verfahrensdauer, Internationale Kooperationen, (tatsächliche) Vollzugsmöglichkeiten; Justizielle Gesetzesvorhaben und Reformen; Stellung der Justiz im Staatsganzen, faktische Unabhängigkeit der Richter und der Staatsanwaltschaften (StA), StA als Teil der Gerichtsbarkeit (oder der Verwaltung/Exekutive?), Standesvertretung: (Grad der) Freiheit von (Partei)Politik, Attacken der Exekutive/Politik gegen Justiz, (Unabhängigkeit bei) Personalauswahl bei Richtern und StA, Objektivität der Ressourcenbeistellung, Beeinflussung (höchst)gerichtlicher Entscheidungen durch Politik, Anerkenntnis gerichtlicher Entscheidungen durch Politik, (Gesetzes-basierte) Kontrolle anderer Gewalten durch Gerichte; Interne Fehlerkultur & Kontrolle, Zugang der Allgemeinheit zur Justiz, (Umsetzung des) Recht auf fairen Prozess („fair trial“), Gleichheit vor der Justiz (Sprachbarrieren, Zugänglichkeit des Dolmetscher- & Sachverständigenwesens, etc.), Selbstverständnis und -positionierung der Justiz, Transparenz & Kommunikation, uvam.
Referenzpunkte bilden dabei etwa anerkannte internationale Berichte, Bewertungen, Standards und best practices von Organisationen wie der Vereinten Nationen, des Europarats (zB Venice Commission), oder der EU sowie die thematischen Entwicklungen in vergleichbaren Ländern, insbesondere jenen der EU. Die Aufzählungen/ Erwähnungen unter der jeweiligen „Begründung“ in den Jahresrubriken sind explizit demonstrativ und erheben keinen Anspruch auf taxative Vollumfänglichkeit, sondern folgen dem Anspruch der Konzentration auf das Wesentliche.
Was Einzelforderungen betrifft, so sei – mit Stand 2022 – unter anderem auf den umfangreichen Vorschlags- und Forderungskatalog des aktuellen Rechtsstaat & Antikorruptionsvolksbegehren verwiesen.