Historische Daten
Forderungen
- Einrichtung einer eigenständigen Stelle, die die Angaben der Politiker:innen überprüft und Verstöße aufzeigt, schwere Zuwiderhandlungen müssen mit Strafen belegt werden, die von Geldbußen bis zum Mandatsverlust führen können.
- Installation eines Abstimmungsmonitor im Nationalrat, die Ergebnisse werden öffentlich einsehbar publiziert.
- Blanko-Rücktrittserklärungen von Abgeordneten – wie sie immer noch berichtet werden – müssen abgestellt werden, um die Freiheit des Mandats zu gewährleisten.
- Der legislative Footprint im Rahmen der Gesetzwerdung muss transparent gemacht werden.
- Einführung von Bürger:innenräten in ganz Österreich und für alle Gebietskörperschaften. Neben den Regeln zur Durchführung, muss die Kostenübernahme geklärt sein und wie die Ergebnisse weiterverwendet und behandelt werden.
- Volksbegehren sollen ab einer gewissen Größe der Zustimmung (5% der Wahlberechtigten) automatisch eine Volksabstimmung auslösen.
- Vor jeder Volksabstimmung sollte verpflichtend ein Bürger:innerat abgehalten werden. Die Ergebnisse sollten in die Abstimmung einfließen.
KAPITEL
Legislative Transparenz 32,4%
Das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz für Abgeordnete des Nationalrates und Mitglieder des Bundesrates muss dringend reformiert werden. Unser größter Kritikpunkt ist, dass die Einhaltung dieses Gesetzes weder überwacht, noch ein Verstoß dagegen mit einer Strafe belegt wird.
Wir fordern daher eine eigenständige Stelle, die die Angaben der PolitikerInnen überprüft und Verstöße aufzeigt. Schwere Zuwiderhandlungen müssen mit Strafen belegt werden, die von Geldbußen bis zum Mandatsverlust führen können.
Im Moment werden alle Einkommen zu einer Kategorie zusammengefasst. Wir fordern genaue Auflistung wieviel Einkommen aus welcher Funktion erwirtschaftet wird. Die Kategorie-Einteilung darf nicht bei 5 (über € 12.000,-) enden, sondern muss nach oben hin in 10.000er Schritten weiter geführt werden.
Einkommen aus Vermögenszuwächsen müssen ebenso offengelegt werden, wie Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland. Wir fordern eine Offenlegung aller Spesen, Zuwendungen von und an (!) politische Organisationen und quartalsweise Meldungen von Treffen mit Lobbyist:innen.
Die parlamentarische Arbeit der einzelnen PolitikerInnen ist transparent abgebildet. Hier fordern wir eine Offenlegung der Ausschussprotokolle inklusive der Anwesenheitslisten.
Die Transparenz bzgl. der Begutachtungsverfahren ist gegeben. Hier fordern wir eine gesetzlich festgeschriebene zeitliche Regelung.
Das Abstimmungsverhalten jedes/jeder Politiker:in muss nachvollziehbar
sein. Deswegen fordern wir einen Abstimmungsmonitor, der die Ergebnisse veröffentlicht.
Anforderungen (Legislative Transparenz)
KAPITEL
Legislative Ressourcen 40,2%
Abgeordnete in Parlamenten beraten und beschließen die gesetzlichen Grundlagen für die Exekutive und Justiz. Außerdem bilden sie ein wichtiges Kontrollorgan für die beiden anderen Gewalten. Ihre Unabhängigkeit und Ausstattung mit Ressourcen sind daher von zentraler Bedeutung.
In Österreich haben wir die Situation, dass die Regierung von jenen Parteien gestellt wird, die eine Mehrheit an Abgeordneten im Nationalrat haben. Daher werden viele Gesetze von Ministerien verfasst (Regierungsvorlagen) und von den Regierungsparteien im Nationalrat durchgewunken. Damit entmachtet sich das Parlament selbst. Eine zeitgemäße Demokratie verlangt jedoch starke, unabhängige Abgeordnete die der Wählerin, dem Wähler verpflichtet sind. Dazu benötigt es ausreichend Ressourcen für diese Politiker:innen. Nur so können sie Entscheidungen treffen, die das Beste für die Wählerin, für den Wähler sind.
Der Einfluss von Lobbyisten im Rahmen der Gesetzwerdung muss transparent gemacht werden. Hier empfehlen wir einen legislativen Footprint, wie bereits international üblich. Es muss sichtbar werden, welche Organisationen an Gesetzen mitgearbeitet haben.
Die Kontrollreche (im Nationalrat) wurden mit der Novelle zur Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse 2014 erheblich verbessert. Trotzdem gilt es auch hier, dass noch mehr im Sinne der Verfahren und der Transparenz getan werden kann.
Anforderungen (Legislative Ressourcen)
KAPITEL
Direkte Demokratie 72,8%
Eine der Krisenerscheinungen in vielen Demokratien ist die sogenannte Politikverdrossenheit der Bevölkerung, die sich in sinkender Wahlbeteiligung und Umfragen widerspiegelt.
Die Instrumente der direkten Demokratie (Petitionsrecht, Bürger:innenräte, Volksbegehren, Volksbefragung und Volksabstimmung) sind gut geeignete Möglichkeiten, dem entgegen zu wirken.
Darüber hinaus sind sie Werkzeuge, um Ideen aus der (betroffenen) Bevölkerung zu sammeln, in den Gesetzgebungsprozess einfließen zu lassen und so die Qualität von Entscheidungen zu steigern.
In diesem Zusammenhang sei besonders das Instrument der Bürger:innenräte erwähnt, das in Österreich leider nur in Vorarlberg zum breiten Einsatz kommt. Zufällig ausgewählte Bürger:innen aus einem repräsentativen Sample beraten abseits der Tagespolitik aktuelle Themen und erarbeiten dazu konkrete Vorschläge. Diese können dann eine gute Basis für eine Volksabstimmung bilden. Das ist beispielsweise sehr gut 2018 in Irland in der Frage der bis dahin verbotenen Abtreibung gelungen, wie die hohe Zustimmung von über 66% (bei einer Beteiligung von mehr als 64%) zu dem vom Bürger:innenrat vorgelegten Gesetzesentwurf zeigte.
Auf diese Art (zuerst ein breiter Prozess mit Bürger:innenräten und dann eine Volksabstimmung) kann auch ein großes Problem der direkten Demokratie entschärft werden: in Volksabstimmungen (aber Begehren und Befragungen) gibt es nur die Möglichkeit der Zustimmung oder Ablehnung. Dieser Umstand wird gerne von populistischen Kräften missbraucht, um mit entsprechend formulierten Forderungen zu polarisieren. Berühmtes Negativ-Beispiel dafür ist die Abstimmung 2016 in UK über den Austritt aus der EU (Brexit).
Außerdem wäre es wünschenswert, dass die österreichische Parteipolitik den Instrumenten der direkten Demokratie aufgeschlossener gegenüberstehen würde. Das könnte auch durch gewisse Automatismen erreichen (beispielweise beim Erreichen einer gewissen Beteiligung, muss ein Folgeschritt erfolgen), die aber vorsichtig eingesetzt werden sollten.