Historische Daten

Forderungen
- Einrichtung einer eigenständigen Stelle, die die Angaben der Politiker:innen überprüft und Verstöße aufzeigt, schwere Zuwiderhandlungen müssen mit Strafen belegt werden, die von Geldbußen bis zum Mandatsverlust führen können.
- Installation eines Abstimmungsmonitor im Nationalrat, die Ergebnisse werden öffentlich einsehbar publiziert.
- Blanko-Rücktrittserklärungen von Abgeordneten – wie sie immer noch berichtet werden – müssen abgestellt werden, um die Freiheit des Mandats zu gewährleisten.
- Der legislative Footprint im Rahmen der Gesetzwerdung muss transparent gemacht werden.
- Einführung von Bürger:innenräten in ganz Österreich und für alle Gebietskörperschaften. Neben den Regeln zur Durchführung, muss die Kostenübernahme geklärt sein und wie die Ergebnisse weiterverwendet und behandelt werden.
- Bürger:innen-Rat berät gemeinsam mit Expert:innen die Ausgestaltung eines Initiativrechts.
- Vor jeder Volksabstimmung sollte verpflichtend ein Bürger:innerat abgehalten werden. Die Ergebnisse sollten in die Inhalte für die Abstimmung einfließen.
KAPITEL
Legislative Transparenz 30,2%
Das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz für Abgeordnete des Nationalrates und Mitglieder des Bundesrates muss dringend reformiert werden. Größter Kritikpunkt: Die Einhaltung wird weder überwacht, noch werden Verstöße sanktioniert. Gefordert wird eine unabhängige Stelle, die Angaben prüft und Verstöße aufzeigt; schwere Zuwiderhandlungen sollen mit Sanktionen von Geldbußen bis zum Mandatsverlust geahndet werden.
Einkommen werden derzeit zu einer einzigen Kategorie zusammengefasst. Gefordert wird eine genaue Aufschlüsselung, wie viel aus welcher Einkommensquelle stammt. Die Kategorien dürfen nicht bei Kategorie 5 (über € 12.000) enden, sondern müssen nach oben in 10.000-Euro-Schritten weitergeführt werden.
Einkommen aus Vermögenszuwächsen und Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland sollen offengelegt werden; ebenso alle Spesen sowie Zuwendungen von und an politische Organisationen. Treffen mit Lobbyist:innen sollen quartalsweise gemeldet werden.
Das Abstimmungsverhalten muss für Wähler:innen nachvollziehbar sein. Gefordert werden die Inbetriebnahme eines elektronischen Abstimmungsmonitors und die namentliche Veröffentlichung der Ergebnisse als Open Data.
Die parlamentarische Arbeit ist transparent abgebildet; gefordert wird die Offenlegung der Ausschussprotokolle sowie der Anwesenheitslisten im Plenum.
Die Transparenz der Begutachtungsverfahren ist gegeben; gefordert wird eine gesetzlich verankerte Regelung der Fristen.
Anforderungen (Legislative Transparenz)
KAPITEL
Legislative Ressourcen 39,2%
Abgeordnete in Parlamenten beraten und beschließen die gesetzlichen Grundlagen für Exekutive und Justiz. Außerdem sind sie ein wichtiges Kontrollorgan gegenüber diesen beiden Gewalten. Ihre Unabhängigkeit und ihre Ausstattung mit Ressourcen sind daher von zentraler Bedeutung.
In Österreich wird die Regierung von jenen Parteien gestellt, die im Nationalrat über eine Mehrheit der Abgeordneten verfügen. Daher werden viele Gesetze von den Ministerien verfasst (Regierungsvorlagen) und von den Regierungsparteien im Nationalrat nur noch bestätigt – das Parlament entmachtet sich damit selbst. Eine zeitgemäße Demokratie verlangt jedoch starke, unabhängige Abgeordnete, die den Wähler:innen verpflichtet sind. Dazu benötigen sie ausreichende Ressourcen. Nur so können sie Entscheidungen treffen, die im besten Interesse der Wähler:innen liegen.
Der Einfluss von Lobbyist:innen auf die Gesetzwerdung muss transparent gemacht werden. Wir empfehlen dazu einen legislativen Fußabdruck (Legislative Footprint), wie er international bereits üblich ist: Es muss sichtbar werden, welche Organisationen an Gesetzen mitgearbeitet haben.
Die Kontrollrechte im Nationalrat wurden mit der Novelle zur Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse 2014 erheblich verbessert. Dennoch ist auch hier im Sinne ordnungsgemäßer Verfahren und größerer Transparenz noch mehr möglich.
Anforderungen (Legislative Ressourcen)
KAPITEL
Direkte Demokratie 65,3%
Eine der Krisenerscheinungen in vielen Demokratien ist die sogenannte Politikverdrossenheit der Bevölkerung, die sich in sinkender Wahlbeteiligung und Umfragen widerspiegelt.
Die Instrumente der direkten und partizipativen Demokratie (Petitionsrecht, Bürger:innenräte, Volksbegehren, Volksbefragung und Volksabstimmung) sind gut geeignete Möglichkeiten, dem entgegen zu wirken.
Darüber hinaus sind sie Werkzeuge, um Ideen aus der (betroffenen) Bevölkerung zu sammeln, in den Gesetzgebungsprozess einfließen zu lassen und so die Qualität von Entscheidungen zu steigern.
In diesem Zusammenhang sei besonders das Instrument der Bürger:innenräte erwähnt, das in Österreich leider nur in Vorarlberg zum breiteren Einsatz kommt. Nach aktuell gut 15 Jahren Erfahrung mit Bürger:innen-Räten in Vorarlberg und bisher einem „offiziellen“ Rat auf Bundesebene (Klimarat 2022) kann man sagen, dass man mit partizipativer Demokratie in Österreich nach wie vor am Anfang steht. Es gibt noch sehr viel Potential zur Verbesserung und Weiterentwicklung dieser Formate. Die Zufallseinladung kann noch repräsentativer werden, Teilnehmer:innen (wie bei Laien/Schöffengericht) besser entschädigt werden. Darüber hinaus wäre zu erwähnen, dass im aktuellen Regierungsprogramm ein „Verfassungskonvent“ geplant ist. Ob dieser auch kommt steht in den Sternen. Wir sind der Ansicht, dass auch dieser Verfassungskonvent von „Zufallsbürger:innen“ begleitet werden könnte.
Auf diese Art (zuerst ein breiter Prozess mit Bürger:innenräten und dann eine Volksabstimmung) kann auch ein großes Problem der direkten Demokratie entschärft werden: in Volksabstimmungen (oder Begehren und Befragungen) gibt es nur die Möglichkeit der Zustimmung oder Ablehnung. Dieser Umstand wird gerne von populistischen Kräften missbraucht, um mit entsprechend formulierten Forderungen zu polarisieren. Berühmtes Negativ-Beispiel dafür ist die Abstimmung 2016 in UK über den Austritt aus der EU (Brexit).
So wäre es wünschenswert, dass die österreichische Parteipolitik den Instrumenten der direkten Demokratie aufgeschlossener gegenüberstehen würde. Das könnte auch durch gewisse Automatismen erreicht werden (beispielweise beim Erreichen einer gewissen Beteiligung, muss ein Folgeschritt erfolgen), die aber vorsichtig eingesetzt werden sollten. Ein sauber aufgesetztes Initiativrecht könnte die Demokratie auch gegen autoritäre Tendenzen schützen.