Historische Daten
Forderungen
- Vollständige Umsetzung der seit 2016 (+Regierungsprogramm 2020-24) angekündigten Wahlreformen (betrifft u.a. Verbesserungen bei der Briefwahl, Ausbau eines behindertengerechtes Wahlrechts, Öffnung des Wahlbeisitzes für Nicht-Parteimitglieder).
- Zivilgesellschaft mehr in Wahl-Reformen und Weiterentwicklung des Wahlrechts einbinden – etwa durch Ermöglichung nationaler Wahlbeobachtung (=internationaler Standard aber in Ö gesetzlich nicht möglich).
- Rasche, einfache und bürgernahe Prozesse zur Durchsetzung von Transparenz – inklusive einer kompetenten Kontrollstelle – müssen internationalen Vorbildern folgend geschaffen werden.
- Umfassende Offenlegung der Parteifinanzen und Wahlkampffinanzen.
- Effektive Verhinderung eines Missbrauchs öffentlicher Ressourcen.
- Die Gründung einer Partei muss niederschwellig erfolgen können.
- Gruppierungen, die außerhalb des Verfassungsbogens stehen, können keine Partei gründen.
KAPITEL
Wahlen 69,5%
Die Qualität der Durchführung demokratischer Wahlen in Österreich ist grundsätzlich als hoch einzustufen und liegt auf Bewertungsskalen im internationalen Vergleich zwischen 80 und 100 Prozent – siehe dazu etwa die Ergebnisse des Electoral Integrity Projekts (EIP) und des Varieties of Democracy Projekts (V-DEM). Es ist allerdings auffällig, dass Einschätzungen der Wahldurchführung im Zuge der Aufhebung des Bundespräsidentenstichwahlergebnisses durch den Verfassungsgerichtshof 2016 stark gelitten haben. Dieses Urteil, zusammen mit der Verschiebung der Stichwahlwiederholung im gleichen Jahr, haben gezeigt, dass die administrative und technische Durchführung der Wahlen vor Pannen nicht gefeit sind, als auch dass politische Akteure versuchen können den Verlauf des Wahlprozesses zu beeinflussen, und sei es durch Einsprüche im Lichte knapper Ergebnisse.
Zudem haben internationale Organisationen wie OSZE/ODIHR und GRECO wiederholt Empfehlungen abgegeben, welche die Einhaltung internationalerer Standards und Verpflichtungen in Bezug auf Wahlen und Wahlkampffinanzierung einmahnen.
Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, Wahlprozesse im Detail zu bewerten, Vorschläge für Wahlreformen zu machen, und sich aus zivilgesellschaftlicher Perspektive auch um deren Umsetzung zu bemühen. Die Arbeitsgemeinschaft wahlbeobachtung.org setzt sich seit 2013 für dieses Anliegen ein und hat 2016 einen Vorschlagskatalog zur Reform von Wahlen in Österreich vorgelegt, dessen Umsetzung im Rahmen des Demokratieindex analysiert wird.[1] Die Vorschläge der österreichischen Experten beruhen ihrerseits zu großen Teilen auf Empfehlungen internationaler Wahlbeobachter, insbesondere von Wahlbewertungs-missionen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und dessen Büro für Demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR), die seit 2007 regelmäßig in Österreich durchgeführt wurden.[2]
Im Rahmen des Demokratieindex werden die folgenden Kategorien betrachtet: Wahlrecht, Wahlsystem, WählerInnen- und KandidatInnenregistrierung, Wahladministration, Wahltag, Briefwahl, Wahlkampf und -finanzierung, Medien im Wahlprozess, Wahlbeobachtung sowie zivilgesellschaftliche Teilhabe. Dabei geht es nicht darum einzuschätzen, ob etwa das Modell der Wahladministration oder des Wahlsystems grundsätzlich richtig oder falsch sind, denn alle Modelle haben Vor- und Nachteile mit bestimmten Effekten. Es geht nicht um eine exakte Bewertung dieser Institution und Prozesse – sondern darum aufzuzeigen, wo die demokratische Durchführung von Wahlen Schwachstellen hat und verbessert werden könnte. Dazu möchte dieser Katalog einen Beitrag leisten.
[1] Vgl. Grohma, P., Lidauer, M. und Rabitsch, A., Vorschläge für eine Reform des österreichischen Wahlrechts, in Journal für Rechtspolitik 26 (2018), 13-24.
Anforderungen (Wahlen)
KAPITEL
Parteienfinanzierung 58,5%
Politische Parteien sind zentrale, wichtige und mächtige Akteure in unserer Demokratie. Zahlreiche Korruptionsskandale der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass klare Regeln zur Finanzierung von Parteien und Wahlkämpfen wichtig sind, um Korruption ebenso zu verhindern wie eine problematische Einflussnahme durch potente Geldgeber sowie einen Missbrauch staatlicher Gelder und öffentlicher Ressourcen für parteipolitische Zwecke.
In diesem Kapitel bewerten wir, ob die Parteien ihre Finanzen – Einnahmen, Ausgaben, Eigentum und Verpflichtungen – umfassend offenlegen müssen, sodass sich die Öffentlichkeit ein Bild der Parteifinanzen machen kann. Weiters evaluieren wir, ob diese Offenlegungen auch einer unabhängigen externen Kontrolle unterliegen und ob Parteien, Parteimanagern und den Finanziers bei Verstößen gegen die Regeln abschreckende, verhältnismäßige, und zeitnah verhängte Sanktionen drohen.
Darüber hinaus untersuchen wir, ob es eine adäquate Regulierung und Offenlegung von Parteispenden und zur Verhinderung von problematischer Finanzierung durch private Geldgeber gibt, und ob es effektive Regelungen gibt, die einen Missbrauch öffentlicher Ressourcen für parteipolitische Zwecke verhindern können. Weiters legen wir Augenmerk darauf, ob Bürger:innen die Wahlkampfausgaben von Parteien durch eine zeitnahe und umfassende Offenlegung nachvollziehen können, bevor sie ihre Stimme abgeben.
Schließlich sehen wir uns auch an, ob die Regeln zur Parteienfinanzierung einen offenen und fairen Wettbewerb zwischen Parteien ermöglichen und unterstützen.
Anforderungen (Parteienfinanzierung)
KAPITEL
Parteienstruktur 94,0%
Parteien stellen in der österreichischen Demokratie das Bindeglied zwischen Souverän und Legislative und in der Folge Exekutive dar, und werden in freien und fairen Wahlen mit einem Mandat ausgestattet.
Daher ist es wichtig, dass dieser Bereich gut geregelt ist:
- Die Möglichkeit eine Partei zu gründen, muss einfach und transparent sein.
- Eine Ablehnung soll nur für Gruppierungen vorgesehen sein, die sich außerhalb des Verfassungsbogen positionieren (z.B. Ablehnung von Grundrechten, antisemitisch etc.).
- Es soll transparent sein, welche Parteien es gibt (durch ein Parteienregister).
Daraus soll sich eine vielfältige, diverse und im Wettbewerb stehende Parteienlandschaft ergeben. Der Wettbewerb verhindert aber nicht eine – von Fall zu Fall – übergreifende Zusammenarbeit, was gerade bei Verfassungsthemen prinzipiell notwendig ist bzw. sein soll. Es sollte keine Partei alleine so mächtig sein, dass sie die Verfassung ändern kann.
Wie Parteien sich finanzieren, wofür und wieviel Geld sie ausgeben dürfen und wie sie darüber Rechenschaft ablegen müssen, ist im Kapitel Parteifinanzen dargelegt.