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SÄULE

Exekutive

Veränderung zu 2022: +2,4%

Ergebnis 2023
33,6%

Historische Daten

Forderungen

  • Beschluss eines internationalen Standards entsprechenden Informationsfreiheitsgesetzes sowie einer Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes, um das Amtsgeheimnis mit einem Grundrecht auf Zugang zu Information zu ersetzen.
  • Rasche, einfache und bürgernahe Prozesse zur Durchsetzung von Transparenz – inklusive einer kompetenten Kontrollstelle – müssen internationalen Vorbildern folgend geschaffen werden.
  • Umfassende Veröffentlichungspflichten für Behörden, die etwa auch die automatische Publikation aller Verträge, Förderungen und Behörden-Entscheidungen beinhalten.
  • Was moralisch verwerflich ist, kann nicht politisch opportun sein: Politik hat sich ihrer Vorbildwirkung bewusst zu sein und damit Anstand und Integrität als Maßstab zu nehmen, nicht aber das alleinige Strafrecht.
  • Die Unabhängigkeit der Justiz sowie der sonstigen Kontroll- & Ermittlungsbehörden ist sicherzustellen und zu stärken.
  • Die legistischen Lücken im Korruptionsstrafrecht und in anderen Gesetzesmaterien (etwa Bundesarchivgesetz, Informationsfreiheit, etc.) sind zu schließen.

KAPITEL

Informationsfreiheit 21,0%

In modernen Demokratien haben Bürgerinnen und Bürger ein Recht darauf, Informationen und Dokumente vom Staat zu erhalten – auch solche, die die Politik lieber geheim halten würde. Es gilt das Prinzip der Informationsfreiheit. Sprich: Transparenz, außer es entsteht im konkreten Einzelfall ein Schaden durch die Veröffentlichung. So wird öffentliche Kontrolle gestärkt und demokratische Mitbestimmung möglich.

In Österreich ist das anders: Als letztes EU-Land haben wir mit dem Amtsgeheimnis staatliche Geheimniskrämerei in der Verfassung stehen. Bei der gesetzlichen Regelung zum Zugang zu Behördeninformationen sind wir mit dem Amtsgeheimnis und den geltenden Auskunftspflichtgesetzen im weltweiten RTI-Rating, das mehr als 130 Länder vergleicht, Schlusslicht (https://www.rti-rating.org/country-data/).

Die Politik verspricht seit 2013, das Amtsgeheimnis abschaffen zu wollen – agiert aber so, als ob dadurch Interessen gefährdet wären und sie das Rad neu erfinden müsste. Vorbilder wie das Schwedische Öffentlichkeitsprinzip (aus 1766) oder das Hamburger Transparenzgesetz (aus dem Jahr 2012) sowie das Informationsfreiheitsgesetz unseres Nachbarlandes Slowenien oder die Beschaffungstransparenz der Slowakei könnten einfach auf das Österreichische Rechtssystem umgelegt werden – die Politik muss nur wollen.

Basis für die Bewertung in der Kategorie „Informationsfreiheit“ liefern die genannten Vorbilder aus den Nachbarländern und die Europarats-Konvention zum Zugang zu offiziellen Dokumenten („Tromsø Konvention“), die erfolgreichen Rechtsstreite des Forum Informationsfreiheit, die schon ohne Gesetzesänderung ein Mindestmaß von Offenlegungspflichten geschaffen haben, sowie das RTI-Rating, das Gesetzestexte von Informationszugangsregeln aus aller Welt vergleicht.

Anforderungen (Informationsfreiheit)

KAPITEL

Exekutive Antikorruption 43,0%

Die Schwere der korruptionsbedingten Probleme und Gefahren für die Stabilität und Sicherheit der Gesellschaften ist (vielerorts zunehmend) besorgniserregend – auch in Demokratien und auch in Österreich. Diese Probleme und Gefahren untergraben die demokratischen Einrichtungen und Prinzipien, die ethischen Werte und die Gerechtigkeit, sie gefährden die nachhaltige Entwicklung und die Rechtsstaatlichkeit, sie unterhöhlen das Vertrauen in die Politik, die Institutionen und das gedeihliche und prosperierende Miteinander. Korruption ist Gift für die Gesellschaft und den Frieden.

Im gegenständlichen Kapitel werden vier relevante Sektoren – in concreto:

  1. die (Sphäre der) Politik auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene inklusive der Parteien und ihrer Teilorganisationen;
  2. der öffentlich-administrative Sektor;
  3. der private/wirtschaftliche Sektor; und
  4. der Medien- bzw. NGO/CSO-Sektor –  hinsichtlich ihrer Korruptionsanfälligkeit, ihrer Korruptionsresilienz, allfälliger Verdachtsfälle und deren öffentliche Perzeption, ihrer organisatorischen, strukturellen, legistischen, personellen und sonstigen Maßnahmen gegen Korruption, ihres (aktiven/passiven) Problembewusstseins, der (aktiven/passiven) Inititativ- und Handlungsbereitschaft, entsprechender Kommunikation, allfälliger Selbstverpflichtungsmechanismen aber auch allfälliger Alibi-Aktivitäten, möglicher Accessability- & Accountability-Mechanismen, uvam. einer Analyse und Bewertung unterworfen.

Referenzpunkte bilden dabei etwa anerkannte internationale Berichte, Bewertungen, Standards und best practices von Organisationen wie der Vereinten Nationen, des Europarat, der Europäischen Union oder der OECD sowie die thematischen Entwicklungen in vergleichbaren Ländern, insbesondere jenen der Europäischen Union. Die Aufzählungen/ Erwähnungen unter der jeweiligen „Begründung“ in den Jahresrubriken sind explizit demonstrativ und erheben keinen Anspruch auf taxative Vollumfänglichkeit, sondern folgen dem Anspruch der Konzentration auf das Wesentliche.

Was Einzelforderungen betrifft, so sei – mit Stand 2022 – auf den umfangreichen Vorschlags- und Forderungskatalog des aktuellen Rechtsstaat & Antikorruptionsvolksbegehren verwiesen.

Anforderungen (Exekutive Antikorruption)

Bearbeitende Organisationen